INNOVATIVE-MANAGEMENT.COM – IM Datenschutz- und Digitalisierungsberatung legt großen Wert darauf, Ihr Business gezielt und somit effektiv sowie pragmatisch-effizient auf die Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie weiterer relevanter Gesetze wie dem TDDDG auszurichten (ein Wortmonster ==> Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz). Auch im Hinblick auf ein von Ihnen möglicherweise geplantes Digitalisierungsvorhaben kann unsere Datenschutzberatung eine hilfreiche Unterstützung zum Erreichen Ihrer Ziele sein.
DSGVO – Der Stand der Dinge
Die Erwartungshaltung sowohl von Partnern und Lieferanten als auch von End- und Businesskunden, aber auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat sich seit Inkrafttreten der DSGVO signifikant verändert. In schwierigen Zeiten, wie auch in Phasen guter Konjunktur gilt die Compliance in Sachen Datenschutz als Gütesiegel. Insofern darf der Datenschutz von Institutionen inzwischen durchaus auch als Marketingtool und nicht nur als einzuhaltende Gesetzesvorgabe angesehen werden.
Zudem muss man konstatieren, dass die Datenschutzbehörden der bundesdeutschen Länder, seitdem die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 Geltung erlangt hat, großartige Aufklärungs- und Beratungsarbeit geleistet haben und inzwischen vermehrt überprüft wird, ob die DSGVO ordnungsgemäß umgesetzt wird. Ein Indiz dafür sind weiterhin entsprechende Stellenausschreibungen einiger bundesdeutscher Aufsichtsbehörden sowie bereits verhängte Bußgelder. Auch deshalb darf noch immer beachtet werden: Datenschutzverstöße sind in DS-GVO-Zeiten kein Kavaliersdelikt mehr.
Unternehmen und Institutionen/Behörden aller Größenordnungen sowie Ärzte, Verbände, Vereine und auch Selbstständige sollten sich aus obigen Gründen angemessen mit der nun nicht mehr ganz neuen Rechtslage auseinandersetzen.
Zudem stehen aufgrund von Gerichtsentscheidungen sowie Technologiesprüngen durch maschinelles Lernen (künstliche Intelligenz) quasi täglich Anpassungen auf der Datenschutz-Tagesordnung. Die Benennung eines erfahrenen externen Datenschutzbeauftragten kann hier das richtige Mittel sein. Insbesondere, wenn zügig vorweisbare Ergebnisse erzielt werden sollen oder sogar müssen.
Als kleines Beratungsunternehmen sind wir nicht nur darauf spezialisiert, die wichtigsten Anforderungen des Datenschutzes in Ihrer Institution sehr schnell und sauber zu implementieren, wodurch sich Ihr Risiko signifikant verringert. Vielmehr bieten wir unsere Unterstützung auch Institutionen an, die bereits über ein gewisses Maß an „Datenschutzstruktur“ verfügen. Gerne arbeiten wir auch Ihre/n interne/n Datenschutzbeauftragte/n praxisgerecht in das Thema ein oder fungieren selbst als externe Datenschutzbeauftragte.
IM Datenschutz- und Digitalisierungsberatung: Datenschutzdienstleistungen
Im Zuge der veränderten Rechtslage ist es für viele Unternehmen sinnvoll, externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen. In folgenden Bereichen bietet die IM Datenschutz- und Digitalisierungsberatung zu diesem Zweck Dienstleistungen an:
- Überprüfung Ihrer vorhandenen Datenschutzorganisation/Datenschutz-Check
- Bereitstellung sämtlicher relevanter Unterlagen
- Durchführung von Schulungsmaßnahmen (vor Ort oder über die eigene IM Online-Schulungsplattform)
- Erstellung von Datenschutzkonzepten (in kleinen Institutionen) bzw. Datenschutzmanagementsystemen (in größeren Institutionen)
- Unterstützung Ihrer/Ihres betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Bereitstellung einer/eines externen Datenschutzbeauftragten
Für den Fall, dass Sie datenschutzseitig überhaupt noch nicht aktiv geworden sind, hilft Ihnen ganz sicher das kostengünstige IM DSGVO Starterpaket. Aber: Ob Sie nun Datenschutzeinsteiger sind, Ihren vorhandenen Datenschutz auf den neuesten Stand bringen oder ihn in andere Hände legen wollen – rufen Sie einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir informieren Sie umfassend und zielgerichtet während eines kostenlosen Infotermins.
Sollten Sie sich jedoch erst einmal eigenständig über die neue Rechtslage informieren wollen, bieten wir im Servicebereich sowohl sinnvolle Downloads als auch interessante Links namhafter Institutionen u. a. zu den Themen Datenschutz bzw. Datenschutzgesetze, Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, AI-Act usw.
Die Datenschutz-Grundverordnung als Treiber zur Aufdeckung anderweitiger Verbesserungs-möglichkeiten
Bei der Inanspruchnahme von IM-Datenschutzdienstleistungen entsteht ein positiver Nebeneffekt: Aufgrund der Notwendigkeit, die datenschutzrelevanten Prozesse zu betrachten sowie des Vorhandenseins von Prozess- und Digitalisierungs-Know-How von IM können u. U. gleichzeitig Optimierungspotenziale in anderen Themengebieten als nur dem des Datenschutzes identifiziert werden. Diese können für Ihr Unternehmen von hoher strategischer Relevanz sein. Zudem können sie im Tagesgeschäft zu verbesserter Produktivität führen sowie das Unternehmen insgesamt zukunftssicherer machen. Sollten während einer Datenschutzberatung derlei Potenziale offensichtlich werden, werden Sie selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei darauf hingewiesen und auf Handlungsalternativen aufmerksam gemacht.
Datenschutz bzw. Datenschutzmanagement sind notwendiger Bestandteil der Unternehmensstrategie
Als Verantwortlicher könnten Sie sich folgende Fragen stellen (Auszug) und an den Antworten arbeiten, um Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden und/oder Betroffene zu vermeiden:
- Sind unsere datenschutzrelevanten Abläufe dokumentiert? Oder sogar: Welche Abläufe sind überhaupt datenschutzrelevant?
- Speichern wir personenbezogene Daten wirklich nur zweckgebunden?
- Wo speichern wir diese Daten? Ist angemessene IT-Sicherheit gegeben (Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Serverstandort usw.)?
- Halten wir uns an das Gebot der Datensparsamkeit?
- Beachten wir den Mitarbeiterdatenschutz sowie die Pflichten zur Aufbewahrung und Löschung von Bewerberdaten?
- Sind in unserer Institution mehr als 19 Personen nicht nur gelegentlich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, so dass wir verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?
- Sind im Unternehmen Geräte/Maschinen vorhanden, die potenziell geeignet sind das Nutzerverhalten aufzuzeigen?
- Kommunizieren im Unternehmen Maschinen untereinander (M2M), bzw. sind diese Maschinen mit dem Firmennetz oder dem Internet verbunden?
- Wird maschinelles Lernen im Unternehmen eingesetzt? Haben wir eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) durchzuführen oder können wir darauf verzichten?
- Wurde für den Einsatz von M365 eine DSFA durchgeführt?
- Usw. und so fort …
Wir von der INNOVATIVE-MANAGEMENT.COM – IM Datenschutz- und Digitalisierungsberatung unterstützen Sie fachkundig und zuverlässig bei der Erstellung eines Datenschutzkonzepts und ebenso bei der Einrichtung eines Datenschutzmanagementsystems, natürlich maßgeschneidert. Nehmen Sie jederzeit gerne mit uns Kontakt auf.
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