Datenschutzbeauftragte

Wir  unterstützen Ihre(n) interne(n) Datenschutzbeauftragte(n) oder fungieren auf Wunsch als externe Datenschutzbeauftragte.

Dr. Jan-Hermann Peschka aus Celle als strategischer Partner der IM Datenschutz- und Digitalisierungsberatung in Sachen Datenschutz ist wie Sven Timmermann vom TÜV als Datenschutzbeauftragter zertifiziert. Beide sind mit entsprechender Fachkunde ausgestattet und bieten garantierte Zuverlässigkeit. Sie kennen verschiedenste organisationale Strukturen (Produktion, Dienstleistung, Groß- und Einzelhandel, Gesundheitswesen, Handwerk, öffentlicher Sektor, Hochschulen) und verstehen es, mit geringstem Aufwand maximale (Datenschutz-) Ergebnisse zu erzielen. Sollten Sie also einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen wollen oder Unterstützung für Ihren internen Beauftragten suchen, stehen wir jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.

Benötigen wir einen Datenschutzbeauftragten?

Sie wissen noch nicht, ob Sie zwingend einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benötigen? Rufen Sie jederzeit an, dies lässt sich häufig schnell telefonisch ermitteln.

Viele Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine Datenschutzbeauftragte bzw. einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sollten Sie dieser Pflicht unterliegen, gibt es für Sie zwei Möglichkeiten:

1. BeNennung eines internen Datenschutzbeauftragten

  • Dieser kennt bereits die internen Abläufe sowie die verantwortlichen Personen.
  • Er/Sie verursacht keine zusätzlichen Kosten.
  • Als Verantwortlicher wissen Sie bereits, dass Sie sich auf die benannte Person verlassen können.

aber:

  • Die Kosten für Fortbildungen des internen DSBs, Literatur, Arbeitsausfall usw. sind vorab schlecht kalkulierbar.
  • Eine Stellvertretung muss benannt werden (die sich bis zu einem gewissen Grad ebenfalls mit dem Thema beschäftigt).
  • Interne DSBs unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz.

2. Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten

  • Ein externer DSB bringt einen objektiven Blick von Außen mit.
  • Normalerweise liegt bei externen DSBs eine höhere Motivation als bei „abkommandierten“ Mitarbeitern vor.
  • Die Fachkunde ist häufig größer als die eines/einer internen Datenschutzbeauftragten.
  • Die Haftung des Geschäftsführers wird minimiert.
  • Es entstehen keine Interessenkonflikte.
  • Der externe Datenschutzbeauftragte genießt neutrale Position im Unternehmen.
  • Das Unternehmen hat keine Kosten für Weiterbildung zu tragen.
  • Eine Stellvertretung ist vorhanden.
  • Der externe Datenschutzbeauftragte genießt keinen Kündigungsschutz.

aber:

  • Der externe Datenschutzbeauftragte muss sich in die entsprechende Unternehmensstruktur einarbeiten sowie die Unternehmenskultur verinnerlichen und leben, um schnell gute Ergebnisse zu erreichen.
  • Externe DSBs benötigen detaillierte Kenntnisse insbesondere hinsichtlich der internen Prozesse.

Aufgaben der/des Datenschutzbeauftragten

Grundsätzlich kann die/der DSB u. a. an allen Aufgaben beteiligt sein, die auf der Seite Datenschutzmanagement unter „Arbeitsschritte“ genannt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er sämtliche Schritte eigens zu erledigen hat. Häufig obliegt dem DSB „nur“ eine Kontrollfunktion. Beispielsweise darf er eine Datenschutzfolgenabschätzung nicht persönlich durchführen, sondern kontrolliert, ob die Fachabteilungen diese Aufgabe adäquat wahrnehmen.

Die übergreifenden Aufgaben des DSB:

  • Überwachungsfunktion
  • Beratungsfunktion
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • bei allen Aufgaben des DSB: es wird eine risikoorientierte Vorgehensweise erwartet (Faustregel: je höher die Schutzwürdigkeit der Daten, desto größer der Aufwand)

Gerne geben wir Ihnen detailliertere Informationen. Die IM Datenschutz- und Digitalisierungsberatung lädt Sie deshalb ein, an einem kostenlosen Informationsgespräch teilzunehmen. Wenn Sie möchten, nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie einfach an.

Sollten Sie das Selbststudium bevorzugen, eignen sich dafür auch die unter dem Menüpunkt Service gelisteten externen Links und Downloads.